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In der Schweiz besteht nach Art. 322 des Strafgesetzbuches eine Impressumspflicht für Zeitungen und Zeitschriften. Seit dem 1. April 2012 ist die Impressumspflicht auf bestimmte Webseiten ausgedehnt. In Anlehnung an die europäische E-Commerce-Richtlinie schreibt Art. 3 des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), dass „wert Waren, Werke oder Leistungen im elektronischen Geschäftsverkehr anbietet“, dabei „klare und vollständige Angaben über seine Identität und seine Kontaktadresse einschliesslich derjenigen der elektronischen Post“ machen muss. Fragen und Antworten zur Impressumspflicht auf dem Blog von Steiger Legal 

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Impressum-Generator

Roman
Veröffentlicht von Roman
Jun 6, 2016 7:42:00 PM